Art 3 BinSchAbkGEORG
📖
↗ Links
Abweichungen von den in einer Rechtsverordnung nach Artikel 2 festgesetzten Mindest-/Höchstfrachten für Verkehrsleistungen sowie Zahlungen oder andere Zuwendungen, die einer Umgehung des festgesetzten Entgelts gleichkommen, sind verboten.
Suchhilfen: Frachtpreis umgehen, Mindestfracht überschreiten, Höchstfracht unterschreiten, Verkehrsleistung Preisverbot, Preisumgehung bei Transport, Frachtentgelt Verstoß, Verbot von Entgeltumgehung, Transportkostenregelung, gehen, schreiten, kehrsleistung, geltumgehung