§ 142 BinSchPersV

Erwerb der besonderen Berechtigung Großverbände beim Umtausch

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Mit dem Umtausch einer Fahrerlaubnis der Klasse A oder B nach der Binnenschifferpatentverordnung oder eines Großen Rheinpatentes wird auf Antrag zugleich eine besondere Berechtigung für Großverbände erteilt.

Suchhilfen: Umtausch Fahrerlaubnis, besondere Berechtigung Großverbände, Großverbandsgenehmigung beantragen, Rheinpatent umtauschen, Binnenschifferschein Austausch, Erwerb Sondererlaubnis, Großverbandslizenz erhalten, rechtigung, antragen, tauschen, halten