§ 46 BinSchPersV

Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas

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Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
1.
mindestens 18 Jahre alt sein und
2.
den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.

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