§ 46 BinSchPersV
Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Sachkundige für Flüssigerdgas
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Wer ein Unionsbefähigungszeugnis für Sachkundige für Flüssigerdgas erwerben möchte, muss
- 1.
- mindestens 18 Jahre alt sein und
- 2.
- den Lehrgang für Sachkundige für Flüssigerdgas erfolgreich absolviert haben.
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