§ 5 BinSchSprFunkV

Besondere Pflichten

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In den Verkehrskreisen Schiff - Schiff, Nautische Information und Schiff - Hafenbehörde dürfen nur Nachrichten übermittelt werden, die sich auf den Schutz des menschlichen Lebens, die Fahrt oder die Sicherheit von Fahrzeugen beziehen.

Suchhilfen: Sicherheitsnachricht Schifffahrt, Notfallkommunikation Schiff, Gefahrenmeldung Nautik, Schiffshavarie Meldung, Schiffsverkehr Sicherheit, Nautische Sicherheitsinformation, Schiffshavarie Alarm, Schiffshavarie Kommunikation