Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Die V tritt gem. § 4 dieser V mit Ablauf d. 30.4.2027 außer Kraft
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen
Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
- § 3 Ordnungswidrigkeiten
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anhang (zu § 1) Abweichungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)