§ 19.10 BinSchStrO
Stillliegen
📖
↗ Links
Die nach § 3.20 vorgeschriebene Bezeichnung braucht nicht geführt zu werden, wenn das Fahrzeug an einer Liege- oder Umschlagstelle außerhalb der durchgehenden Fahrrinne stillliegt.
Suchhilfen: Fahrrad abstellen, Fahrrad stilllegen, Fahrrad Liegeplatz, Fahrrad Umschlagstelle, Fahrrad ohne Kennzeichnung abgestellt, Fahrrad außerhalb Radweg abgestellt, Fahrrad ruhen lassen, stellen