§ 24.19 BinSchStrO Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. (keine besonderen Vorschriften)