§ 26.04 BinSchStrO
Fahrgeschwindigkeit
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↗ Links
| 1. | Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband auf der Westoder | 10 km/h. |
| 2. | Die Mindestgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt für ein Fahrzeug oder einen Verband | 4km/h. |
| Satz 1 gilt nicht für ein einzeln fahrendes schwimmendes Gerät, ein Kleinfahrzeug oder einen Sondertransport. |
Suchhilfen: Höchstgeschwindigkeit am Ufer, Mindestgeschwindigkeit am Ufer, Fahrzeuggeschwindigkeit Fluss, Verbandsgeschwindigkeit Wasserweg, Ausnahme Schwimmgerät Geschwindigkeit, Kleinfahrzeug Tempolimit