§ 3.17 BinSchStrO
Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die einen Vorrang besitzen (Anlage 3: Bild 37)
📖
↗ Links
Ein Fahrzeug, dem die zuständige Behörde zur Durchfahrt durch eine Stelle, an der eine bestimmte Reihenfolge gilt, einen Vorrang eingeräumt hat, muss in Fahrt außer der anderen nach dieser Verordnung vorgeschriebenen Bezeichnung bei Tag
| einen roten Wimpel auf dem Vorschiff und so hoch, dass er gut sichtbar ist, führen. | ![]() |
Suchhilfen: roter Wimpel am Fahrzeug, Vorrangkennzeichen für Einsatzfahrzeuge, Fahrzeug mit Vorrangkennzeichen, Kennzeichnung von Vorrangfahrzeugen, Vorrangsignal am Fahrzeug, Vorrangkennzeichen bei Einsatz, Rotes Wimpelzeichen für Sonderfahrzeuge, Vorrangkennzeichen bei Durchfahrt, rangkennzeichen, rangfahrzeugen
