§ 8.01 BinSchStrO
Höchstabmessungen der Fahrzeuge
📖
↗ Links
Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.
Höchstabmessungen der Fahrzeuge
Die zugelassenen Höchstabmessungen eines Fahrzeugs auf der jeweiligen Wasserstraße bestimmen sich nach den Kapiteln 10 bis 27.