§ 10.02 BinSchUO2018Anh III Sicherheitsabstand ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Sicherheitsabstand muss mindestens 1,20 m betragen.