§ 18 BinSchUO
Rückgabe einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung
📖
↗ Links
Ist ein Fahrzeug endgültig stillgelegt oder abgewrackt worden, so hat der Eigner die Fahrtauglichkeitsbescheinigung an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zurückzugeben, sofern diese die ausstellende Behörde war.
Suchhilfen: Fahrtauglichkeitsnachweis Rückgabe, Bescheinigung Rückgabe bei Stilllegung, Fahrtauglichkeitspapier zurückgeben, Fahrzeugstilllegung Dokument abgeben, Fahrtauglichkeitsbescheinigung abgeben, scheinigung, geben