§ 40 BinSchUO
Überprüfung
📖
↗ Links
Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.
Suchhilfen: Verordnung prüfen, Regelungsüberprüfung, Verkehrssicherheit anpassen, Umweltschutz prüfen, Gesetzesrevision, Verkehrsrecht aktualisieren, Internationale Vorgaben prüfen, ordnung, passen, gaben