§ 40 BinSchUO

Überprüfung

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Diese Verordnung einschließlich ihrer Anhänge wird im Abstand von zwei Jahren vom Bundesministerium für Verkehr überprüft, um für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie für den Arbeits-, Umwelt- und Gewässerschutz erforderliche Anpassungen an internationales Recht vorzunehmen.

Suchhilfen: Verordnung prüfen, Regelungsüberprüfung, Verkehrssicherheit anpassen, Umweltschutz prüfen, Gesetzesrevision, Verkehrsrecht aktualisieren, Internationale Vorgaben prüfen, ordnung, passen, gaben