Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
(XXXX) Art 1 und 2 (weggefallen)
-
Art 3 Überleitungsregelungen
Für private Verpächter von Kleingärten findet Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a
- 1.
- im Falle am 1. November 1992 nicht bestandskräftig entschiedener Rechtsstreitigkeiten über die Höhe der Pacht rückwirkend vom ersten Tage des auf die Rechtshängigkeit folgenden Monats,
- 2.
- im übrigen ab 1. November 1992
Art 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 1994 in Kraft.