IV. BKOrgErl 1991

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Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wird aufgelöst.
Die personellen und sachlichen Mittel des Ministeriums werden wie folgt übertragen:
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auf das Bundesministerium für Familie und Senioren die Unterabteilung Z A;
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auf das Bundesministerium des Innern alle übrigen personellen und materiellen Mittel.

Suchhilfen: Ministerium auflösen, Behördenzusammenlegung, Personalübertragung, Sachmittel übertragen, Bundesministerium Umstrukturierung, Ministeriumsaufgabe verlagern, lösen, hördenzusammenlegung, tragen, strukturierung