V. BKOrgErl 2002
Dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wird aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers die Zuständigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer übertragen.
Suchhilfen: Beauftragter neue Bundesländer, Verwaltungsaufgabe wechseln, Verantwortung delegieren, antwortung