XVII. BKOrgErl 2025

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Dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern die Zuständigkeiten für Sportpolitik sowie für das Themenfeld Ehrenamt;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Zuständigkeit für die Engagementpolitik.
Diese Zuständigkeiten werden von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 9. Mai 2025