§ 16 BLEG

Berichtigung von Bezeichnungen

📖

Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, in Gesetzen und Rechtsverordnungen die Bezeichnungen "Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft" und "Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung" durch die Bezeichnung "Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung" zu ersetzen.

Suchhilfen: Behörde umbenennen, Name einer Behörde ändern, Bezeichnung einer Behörde ändern, Bundesamt umbenennen, Bundesanstalt neuer Name, Namensänderung Verwaltung, Bezeichnung ändern Gesetz, benennen, zeichnung, waltung