§ 78 BLG
📖
↗ Links
Wird durch die Benutzung eines Grundstücks zu Manövern oder anderer Übungen dessen gewöhnliche Nutzung derart beeinträchtigt, daß dadurch eine Ertragsminderung oder ein sonstiger Nutzungsausfall verursacht wird, so ist eine Entschädigung zu gewähren, die diesen Nachteil angemessen ausgleicht.
Suchhilfen: Nutzungsausfall Entschädigung, Ertragsminderung Ausgleich, Schadensersatz für Grundstücksnutzung, Entschädigung bei Bodenbeeinträchtigung, Ausgleich bei Nutzungseinschränkung, Kommtum für Flächennutzung, Entschädigung bei Übungsbetrieb, Nutzungsentgelt bei Beeinträchtigung, schädigung, tragsminderung, einträchtigung