Verordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin
Ersetzt V 7110-6-59 v. 27.1.1997 I 78 (BogenmAusbV)
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
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Abschnitt 2 Zwischenprüfung
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Abschnitt 3 Gesellenprüfung
- § 10 Ziel und Zeitpunkt
- § 11 Inhalt
- § 12 Prüfungsbereiche
- § 13 Prüfungsbereich Herstellen eines spielfertigen Bogens
- § 14 Prüfungsbereich Durchführen von Teilarbeiten
- § 15 Prüfungsbereich Planung und Konstruktion
- § 16 Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
- § 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Gesellenprüfung