Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes
Zuletzt geändert durch Art. 15 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Allgemeines
- § 2 Verfahren der Datenübermittlung
- § 3 Standards der Datenübermittlung
- § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- § 5 (wegefallen)
- § 6 Datenübermittlungen an die Datenstelle der Rentenversicherung
- § 7 Datenübermittlung an das Bundeszentralregister
- § 8 Datenübermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 9 Datenübermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern
- § 10 (weggefallen)
- § 11 Datenübermittlung an das Ausländerzentralregister
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel