Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
V aufgeh. durch § 3 dieser V mit Ablauf des 31.12.2026
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren im Bundeszentralamt für Steuern
- § 2 Anlegung, Führung und Weiterführung von papiergebundenen Akten in Straf- und Bußgeldverfahren in der Zollverwaltung
- § 3 Außerkrafttreten
- § 4 Inkrafttreten