Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung
I.
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- die Direktorin oder den Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung,
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- die Direktorin oder den Direktor des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information,
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte,
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts und
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- die Präsidentin und Professorin oder den Präsidenten und Professor des Robert Koch-Instituts
II.
Abschnitt I dieser Anordnung ist ab dem Tag nach der Verkündung anzuwenden. Von diesem Zeitpunkt an ist Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. Juni 1994 (GMBl S. 891) nicht mehr anzuwenden; Abschnitt I der Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 5. Juni 1979 (BGBl. I S. 651), zuletzt geändert durch die Anordnung vom 27. Januar 2003 (BGBl. I S. 177), ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr anzuwenden, soweit er Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundessozialgerichts und des Bundesversicherungsamtes enthält.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung