III. BMinUWidAnO

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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1999 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

Suchhilfen: Widerspruch vor Inkrafttreten, Keine rückwirkende Geltung, Zeitliche Geltungsgrenze, Anordnung Inkrafttreten, ordnung