IV. BMinUWidAnO 2004

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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.

Suchhilfen: nachträgliche Klage, Verbot rückwirkender Anwendung, Gesetz gilt nicht rückwirkend, wendung