IV. BMinUWidAnO 2005
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2005 in Kraft. Sie findet keine Anwendung auf Widersprüche, die vor ihrem Inkrafttreten eingelegt, oder auf Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.
Suchhilfen: Rückwirkung vermeiden, nachträgliche Anwendung, Gesetz gilt ab Datum, nicht rückwirkend gelten, Anwendung erst nach Inkrafttreten, meiden, wendung