Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

BMIPAktErmV · Ausfertigung: 30. Dezember 2025 · 5 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft

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