Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung und Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
Die V tritt gem. § 3 mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen