Gesetz über die Nichtanwendung von Maßgaben des Einigungsvertrages im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
Das G tritt gem. Art. 210 Abs. 3 G v. 19.4.2006 I 866 am Tag nach der Verkündung der Bekanntmachung nach seinem § 2 außer Kraft.
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