Inhaltsübersicht BMMAusbV

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Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
§ 5Ausbildungsplan
§ 6Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Abschnitt 2
Zwischenprüfung
§ 7Ziel und Zeitpunkt
§ 8Inhalt
§ 9Prüfungsbereich
Abschnitt 3
Abschlussprüfung
§ 10Ziel und Zeitpunkt
§ 11Inhalt
§ 12Prüfungsbereiche
§ 13Prüfungsbereich Herstellen eines mehrteiligen Modells
§ 14Prüfungsbereich Planung und Fertigung
§ 15Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
Abschnitt 4
Schlussvorschriften
§ 17Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
§ 18Inkrafttreten
Anlage:Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin