§ 3 BMVgWidKlaZustAnO
Ausnahmen
📖
↗ Links
Widersprüche und Klagen in Disziplinarangelegenheiten und in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe sind von dieser Anordnung ausgenommen.
Ausnahmen
Widersprüche und Klagen in Disziplinarangelegenheiten und in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe sind von dieser Anordnung ausgenommen.