IV. BMVgZVersAnO
Vorbehaltsklausel
Ich behalte mir vor,
- 1.
- in Einzelfällen die nach den Abschnitten I bis III übertragenen Befugnisse selbst auszuüben,
- 2.
- a)
- versorgungsrechtliche Entscheidungen grundsätzlicher, über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung und
- b)
- Entscheidungen über Abweichungen von den Richtlinien
Suchhilfen: Befugnisse vorbehalten, Entscheidungsvorbehalt, Richtlinienabweichung beantragen, Einzelfallentscheidung behalten, Ministerialer Vorbehalt, Vorbehaltsklausel anwenden, Einzelfallbefugnisse selbst ausüben, antragen, zelfallentscheidung, halten, wenden