VI. BMVgZVersAnO
Schlußvorschriften
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Sie tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.
Schlußvorschriften
Diese Anordnung ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern. Sie tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.