Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Verkehr für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der Wasserstraßen und der Schifffahrtsverwaltung

Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt

WSBGebV · Ausfertigung: 28. Oktober 2021 · 8 Einzelnormen

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 18.6.2026 I Nr. 184

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