Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

BMWiEBVerfPAktV · Ausfertigung: 18. Dezember 2025 · 4 Einzelnormen

V aufgeh. durch § 2 dieser V mit Ablauf d. 31.12.2026

📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen

Inhalt