§ 4 BMWKBGebKAIV
Aufgabenübertragung
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kann den Erlass von Gebührenbescheiden und die Einziehung von Gebühren in seinem Zuständigkeitsbereich auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übertragen.
Suchhilfen: Gebührenbescheid delegieren, Gebühreneinziehung übertragen, Zuständigkeit abgeben, Gebührenverwaltung delegieren, Verwaltungsaufgaben abtreten, Gebührenverfahren auslagern, tragen, geben, waltungsaufgaben, treten