§ 53 BNDG

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unabhängigen Kontrollrates müssen deutsche Staatsangehörige sein und haben sich einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz zu unterziehen.

Suchhilfen: erweiterte Sicherheitsüberprüfung, Sicherheitsüberprüfungspflicht, Voraussetzungen Kontrollratpersonal, Staatsangehörigkeit Voraussetzung, Kontrollrat Personalvoraussetzungen, Sicherheitsüberprüfung nach Gesetz, aussetzungen, aussetzung