§ 2 BNotO

Beruf des Notars

📖

Die Notare unterstehen, soweit nichts anderes bestimmt ist, ausschließlich den Vorschriften dieses Gesetzes. Sie führen ein Amtssiegel und tragen die Amtsbezeichnung Notarin oder Notar. Ihr Beruf ist kein Gewerbe.

Suchhilfen: Notar werden, Notarberuf, Notaramt, Notariatspflicht, Notarielle Tätigkeit, Amtssiegel Notar, Notarische Befugnisse, Notarielle Zulassung, lassung