§ 88 BNotO

Status der Mitglieder

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Die Mitglieder des Präsidiums und der Generalversammlung sind ehrenamtlich tätig. Sie können jedoch eine angemessene Entschädigung für ihre Tätigkeit und einen Ersatz ihrer notwendigen Auslagen erhalten.

Suchhilfen: Entschädigung Vorstandsmitglied, Auslagenersatz Vorstand, Mitglieder Entschädigung, Kostenersatz Vereinsvorstand, schädigung