§ 8 BodSchätzG – Bodenprofile

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Die Bodenbeschaffenheit der Klassen- und Klassenabschnittsflächen ist anhand eines für die jeweilige Klasse und den jeweiligen Klassenabschnitt typischen Bodenprofils – bestimmendes Grabloch – zu beschreiben. Ihre Ertragsfähigkeit ist in Anlehnung an Musterstücke und Vergleichsstücke zu schätzen.

Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte BodSchätzG, nicht nur diese Vorschrift):

Zuletzt geändert durch Art. 33 G v. 22.12.2023 I Nr. 411

Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026