§ 5 BootsbMstrV
Fachgespräch
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Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
- 2.
- Kunden zu beraten, insbesondere unter Berücksichtigung des individuellen Kundenwunsches; dabei hat er wirtschaftliche Überlegungen sowie rechtliche und technische Anforderungen in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
- 3.
- sein Vorgehen bei der Planung und bei der Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen und
- 4.
- mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei neue Entwicklungen im Bootsbauer-Handwerk zu berücksichtigen.
Suchhilfen: Bootsbau Beratung, Meisterprojekt Planung begründen, Kundenwunsch berücksichtigen, Technische Anforderungen darstellen, Wirtschaftliche Überlegungen einbeziehen, ratung, gründen, rücksichtigen, forderungen, legungen, beziehen