(XXXX) BPräsAmtsbezÜbAnO

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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes übertrage ich die Befugnis zur Festsetzung der Amtsbezeichnung für den Leiter der Verwaltung des Deutschen Bundestages auf den Präsidenten des Deutschen Bundestages und für den Leiter der Verwaltung des Bundesrates auf den Präsidenten des Bundesrates.

Suchhilfen: Leiter Verwaltung Bundestag Ernennung, Titelvergabe Bundestag Präsident, Verwaltungsleiter Bundesrat Bestimmung, Amtsbezeichnung übertragen, Titel des Leiters Verwaltung festlegen, Befugnis Amtsbezeichnung Präsident, waltung, nennung, stimmung, tragen