Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
- Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz- als der leitende Beamte -.