Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung
(XXXX)
Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
- Direktor und Professor bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- -
- als Leiter der Abteilung Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle - .