Anordnung des Bundespräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung

BPräsAmtsbezAnO 1980-10-22 · Lesemodus · 1 Normen am Stück

(XXXX)

Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor bei der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung- als Leiter eines großen Fachbereichs -.