(XXXX) BPräsAmtsbezAnO 1985-01

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Gemäß § 81 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
- als der ständige Vertreter des Amtschefs -

Suchhilfen: Titel des Direktors, Militärischer Abschirmdienst Leitung, Stellvertretender Amtschef, Dienstbezeichnung im Beamtenrecht