§ 1 BPräsRuhebezG

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Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.

Suchhilfen: Ehrensold Bundespräsident, Ruhestand Bundespräsident, Amtsbezüge nach Ausscheiden, Pension Präsident, Ehrengeld nach Amtsende, Vergütung ehemaliger Bundespräsident, scheiden, gütung