§ 16 BQFG Rechtsweg ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.