§ 31c BRAO

Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis

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Die Bundesrechtsanwaltskammer ermöglicht über die Suche nach § 31 Absatz 2 Satz 3 hinaus über das auf den Internetseiten der Europäischen Kommission bestehende elektronische Suchsystem (Europäisches Rechtsanwaltsverzeichnis) den Abruf derjenigen im Gesamtverzeichnis eingetragenen Angaben, die Gegenstand des Europäischen Rechtsanwaltsverzeichnisses sind.

Suchhilfen: Anwaltssuche EU, EU‑Anwaltverzeichnis, Rechtsanwalt‑Register Europa, Anwalt‑Datenbank EU, EU‑Rechtsanwalt‑Informationen abrufen, Online‑Suche europäischer Anwalt, rufen