§ 1 BrennAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
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Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs
Der Ausbildungsberuf Brenner/Brennerin wird als Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft und der Landwirtschaft staatlich anerkannt.