Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Brenner/Brennerin im landwirtschaftlichen Bereich
Geändert durch Art. 2 V v. 21.5.2014 I 548
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Ziel der Meisterprüfung und Bezeichnung des Abschlusses
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Gliederung der Meisterprüfung
- § 4 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Brennereitechnologie, Betriebs- und Verfahrenstechnik, Vermarktung“
- § 5 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Betriebs- und Unternehmensführung“
- § 6 Prüfungsanforderungen im Prüfungsteil „Berufsausbildung und Mitarbeiterführung“
- § 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen
- § 8 Bestehen der Meisterprüfung
- § 9 Wiederholung der Meisterprüfung
- § 10 Übergangsvorschriften